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Impressum

 

Bankname ACREDOBANK

Bankname: ACREDOBANK
Bankleitzahl: 76060561
PLZ Ort: 80335 München
internationale Bankleitzahl (SWIFT/BIC) : leider keine Angabe!
verkürzte BLZ (PAN): 127
Kurzname: ACREDOBANK München
   
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Informationen:
“Erschließung“: “Als Erschließung bezeichnet man alle Aktivitäten, die für den Bau eines Hauses notwendig sind, aber außerhalb des Baugrundstücks liegen. Dies ist beispielsweise die Anschließung des Grundstücks an die Wasser- und Abwasserversorgung sowie die Anbindung an das Gas-, Strom- und Telefonnetz. Für die Anschlüsse ist i.d.R. die Gemeinde zuständig. Allerdings wird der Grundstückseigentümer nach der kommunalen Gebührenordnung an den Kosten beteiligt.“
“Fremdkapital“: “Alle Finanzierungsmittel, die als Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen, Versicherungen, öffentlichen Stellen, Arbeitgebern, privaten Dritten zur Verfügung gestellt werden. „
“Grundbuchauszug“: "“Ein Grundbuchauszug ist eine vollständige Abschrift aller zu einem Grundstück bestehenden Grundbucheintragungen, welche man einsehen kann, soweit ein "berechtigtes Interesse" besteht. „" “Grunderwerbssteuer“;“Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die auf Kauf oder Erwerb von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird. Diese fällt beispielsweise beim Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung an. Seit 1997 beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks übernimmt oder gewährt. Von der Grunderwerbssteuer befreit sind Verkäufe unter Verwandten der geraden Linien (Eltern - Kinder - Enkel). „ “Grundschuld“;“Grundpfandrecht mit dem ein Grundstück zur Sicherung eines Kredits durch Eintragung im Grundbuch belastet wird. Durch die Grundschuld wird der Kreditgeber berechtigt, auf das Beleihungsobjekt bei Nichterfüllung der Kreditrückführung Zugriff zu nehmen. In den vergangenen Jahren hat die Grundschuld als Sicherungsinstrument die vorher übliche Hypothek weitgehend verdrängt. „ “Grundschuldbestellung“;“Eine notarielle Urkunde, mit der ein Grundstückseigentümer der Belastung seines zur Sicherung eines Kredits dienenden Objekts zustimmt. Gleichzeitig stellt er mit dieser Urkunde auch den Antrag, diese Zustimmung der Belastung in das Grundbuch einzutragen. „ “Grundsteuer“;“Die Grundsteuer ist eine Steuer auf das Grundvermögen. Sie bemisst sich in ihrer Höhe durch die Festsetzung eines Einheitswertes des Grundstücks. Erhoben wird die Grundsteuer durch die Gemeinden. „ “Grundstück“;“Ein Grundstück ist ein räumlich exakt abgegrenzter Teil der Erdoberfläche. Hierbei kann es sich sowohl um ein bebautes als auch um ein unbebautes Grundstück handeln. „ “Grundstückskosten“;“Grundstückskosten sind hier die Kosten, die für den Erwerb eines Grundstücks dem Käufer entstehen. „ “Güterstand“;“Der Güterstand bestimmt die vermögensrechtliche Beziehung zwischen Ehepaaren. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt die Zugewinngemeinschaft. Weitere Güterstände sind die Gütertrennung und die Gütergemeinschaft. Diese müssen aber durch einen Ehevertrag ausdrücklich vereinbart werden. „ “Herstellungskosten“;“Aufwendungen die im Zusammenhang mit der Erstellung oder dem Erwerb einer Immobilie stehen. Zu den Herstellungskosten gehören die Grundstückkosten einschließlich der Erschließungskosten, Kosten für die Errichtung des Gebäudes (Baukosten), Baunebenkosten, Kosten für Außenanlagen sowie sonstige Nebenkosten (Notar- und Gerichtskosten, Maklergebühren, Steuern). „ “Immobilie“;“Eine Immobilie ist ein bebautes oder unbebautes Grundstück. „ “Kapitaldienst“;“Aufwendungen eines Kreditnehmers für Zinsen und Tilgung sowie etwaige Nebenkosten des aufgenommenen Kredites. „ “Kapitaldienstfähigkeit“;“Fähigkeit eines Kreditkunden, eine zu erwartende Kreditbelastung aus seinen laufenden Einnahmen zu tragen. Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung, zu der ferner die Selbstauskunft, die Schufa-Auskunft sowie aktuelle Gehaltsabrechnungen herangezogen werden. Voraussetzung für die Kreditgewährung. „ “Kaufpreis“;“Vertraglich vereinbartes Entgelt für den Kaufgegenstand. „ “Kinderzulage“;“Die Kinderzulage ist ein Baustein im Rahmen des Eigenheimzulagegesetzes. Unter bestimmten Vorraussetzungen erhalten die Bezieher der Eigenheimzulage zusätzlich Kinderzulage während des Förderungszeitraums. Die Höhe hängt von der jeweiligen aktuellen Gesetzgebung ab. Es empfiehlt sich hierbei die Beratungsleistung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen. „ “Konditionen“;“Die Bedingungen, zu denen ein Kreditgeber sich bereit erklärt, einem Kreditnehmer einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Zu den Konditionen zählen i.d.R. der Nominal- und Effektivzins, die Höhe der Tilgung, der Auszahlungskurs, die Dauer der Zinsfestschreibung sowie evtl. erhobene Bereitstellungszinsen und Bearbeitungsgebühren. „ “Kreditvertrag“;“Vertrag über die Gewährung und Rückzahlung einer bestimmten Geldsumme. Der Kredit kommt zustande durch einen Kreditantrag sowie die Zusage (Bewilligung) der Bank. Im Kreditvertrag werden die Höhe des Kredits, die Konditionen zur Rückführung, die Art der Besicherung sowie sonstige allgemeine Darlehensbedingungen und Geschäftsbedingungen vereinbart. „ “Kubikmeter umbauter Raum“;“Der umbaute Raum steht als Kennzahl für die Größe eines Hauses in Kubikmetern und bezeichnet den Raum, der von den Außenmauern, vom Dach und von der Kellersohle umschlossen wird. Bei nicht unterkellerten Häusern wird ab Geländeoberkante gerechnet. „ “Kündigung“;“Unter Kündigung versteht man in der Baufinanzierung die einseitige Erklärung des Kreditnehmers oder Kreditgebers zur Beendigung des Kreditverhältnisses. Hierbei zu unterscheiden sind die Regelungen hinsichtlich ordentlicher Kündigung und außerordentlicher Kündigung eines Kreditvertrages. „ “Laufzeit“;“Die Laufzeit eines Kredits ist der Zeitraum beginnend vom Vertragsbeginn des Kredits bis zu seiner vollständigen Rückzahlung. Von der Laufzeit zu differenzieren ist die Dauer der Festzinsvereinbarung der Kreditkonditionen. „ “Miete“;“Entgelt für die zeitweilige Überlassung des Gebrauchs an einer Sache. Bei der Wohnungsmiete wird unterschieden zwischen der Netto-Kaltmiete (Grundmiete ohne Nebenkosten), der Brutto-Kaltmiete (inklusive der Betriebskosten) und der Brutto-Warmmiete (inklusive der Heizkosten). „ “Mitschuldner“;“Als Mitschuldner bezeichnet man eine Person, welche gemeinsam mit einer anderen Person als Gesamtschuldner für die Erfüllung eines Kreditvertrages haftet. In der Regel sind dies die Ehegatten oder Lebenspartner der Kreditnehmer. „ “Modernisierung“;“Als Modernisierung bezeichnet man die Verbesserung des Wohn- und Nutzwertes eines Gebäudes. Davon zu unterscheiden ist die Renovierung, welche der Erhaltung oder Wiederherstellung eines vorherigen Zustands des Gebäudes dient. „ “Monatliche Ausgaben „;“Alle Ausgaben, die dem Kreditnehmer regelmäßig jeden Monat entstehen und die er mit den ihm zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln (Netto-Einkommen, Ersparnisse, Eigenkapital) zu begleichen hat. Dies sind Ausgaben für Lebenshaltungskosten der Familie, Miete und Mietnebenkosten, Ratenverpflichtungen, Fahrzeugkosten sowie Versicherungsbeiträge. „ “Monatliche freie Mittel“;“Als monatlich freie Mittel bezeichnet man den Teil des Nettoeinkommens, welcher einem Kreditnehmer nach Abzug aller Verpflichtungen inklusive der Kosten für eine angemessene Lebenshaltung für die Bedienung eines Kredits verbleibt. „ “Nachrang“;“Rangstelle einer Belastung oder eines Grundpfandrechts im Grundbuch nach zeitlich früher erfolgten Eintragungen. Im Vorrang eingetragene Rechte vermindern den Wert der maximalen Beleihungsgrenze für den Nachrang-Kreditgeber entsprechend. „ “Nebenkosten Grundstück“;“Die Grundstücksnebenkosten sind die Kosten, welche neben dem Kaufpreis für das Grundstück entstehen. Diese Nebenkosten können sich aus Maklergebühren, Notar- und Gerichtskosten, evtl. anfallenden Erschließungskosten sowie Steuern zusammensetzen. „ “Nebenleistungen“;“Unter Nebenleistungen versteht man alle entstehenden Zahlungsverpflichtungen, welche dem Kreditnehmer neben Zins- und Tilgungsleistungen in Rechnung gestellt werden. Dies sind beispielsweise Bereitstellungszinsen, Bearbeitungsgebühren oder Schätzkosten. „ “Nominalbetrag“;“Der Nominalbetrag (nominal = dem Namen nach) ist ein Nennbetrag des Kredits, welcher im Vertrag vereinbart wurde. „ “Nominalzins“;“Multipliziert mit dem Kreditbetrag ergibt sich der Zinsbetrag der tatsächlich pro Jahr zu zahlen ist. „ “Notarbestätigung“;“Bestätigung des Notars an den Kreditgeber, das nach Prüfung der Sachlage die Eintragung des beantragten Rechts an bedungener Rangstelle gewährleistet ist. „ “Objektwert“;“Verkehrswert, dass heißt der erzielbare Verkaufswert. „ “PangV“;“Preisangabenverordnung „ “Rangstelle“;“Die Rangstelle klärt bei mehreren im Grundbuch eingetragenen Belastungen (Vorlasten) die Gläubigerhierarchie, auf Grund derer im Falle der Zwangsvollstreckung die Gläubiger befriedigt werden. „ “Realkredit“;“Ein gegen grundbuchliche Besicherung gewährter langfristiger Kredit bis zu maximal sechzig Prozent aus dem für das Sicherungsobjekt ermittelten Beleihungswert.“ “Renovierung“;“Als Renovierung wird die Erhaltung oder Wiederherstellung eines Zustands eines Gebäudes definiert. Davon zu unterscheiden ist die Modernisierung, welche eine Verbesserung des Wertes oder Anpassung an moderne Anforderungen darstellt. „ “Restschuld“;“Die Restschuld ist der Teil des Kredits, der zu einem bestimmten Zeitpunkt noch nicht an die Bank getilgt wurde. Die Restschuld wird oft als Methode zur besseren Vergleichbarkeit von mehreren Darlehen herangezogen wo bei der o.g. Zeitpunkt, zu dem man sich die Restschuld betrachtet meist der Ablauf der Zinsfestschreibungsfrist ist. „ “Rückgewähransprüche“;“Ist die durch die Grundschuld gesicherte Verpflichtung erfüllt, hat der Gründstückseigentümer gegenüber der Bank Anspruch auf Übertragung oder Löschung der Grundschuld. Nachrangige Grundschuldgläubiger lassen sich häufig vom Grundstückseigentümer die Rückgewähransprüche abtreten. „ “Rücktritt vom Kreditvertrag“;“Der Kreditnehmer hat das Recht zum Rücktritt aus dem Kreditvertrag innerhalb von zwei Wochen nach Aushändigung der Vertragsunterlagen. Bereits empfangene Kreditbeträge sind mit Nutzungsentgelt (Zinsen) zu erstatten. „ “Schufa“;“Abkürzung für Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, Gemeinschaftseinrichtung der deutschen Kreditinstitute und anderer kreditgebender Wirtschaftsunternehmen. Aufgabe der Schufa ist es, ihren Vertragspartnern Informationen zu geben, die sie vor Verlusten im Kreditgeschäft schützen. „ “Sondertilgung“;“Als Sondertilgung bezeichnet man die Möglichkeit zur Tilgung, die über die im Kreditvertrag vorher vereinbarten Leistungsraten hinausgeht. Werden Sondertilgungen vertraglich vereinbart, besteht die Möglichkeit kalenderjährlich bis zu dem vereinbarten Betrag zusätzliche Tilgungen zu leisten. „ “Tilgung“;“Als Tilgung bezeichnet man die regelmäßige, gleichbleibende Leistung (Annuität) des Kreditnehmers zur Rückführung der Forderung. Die Verrechnung der Leistung erfolgt taggenau. Einzelheiten werden in den Darlehensbedingungen der jeweiligen Institute erläutert. „ “Umbauter Raum“;“Der umbaute Raum beschreibt das Bauvolumen eines Gebäudes. Die Berechnung des umbauten Raumes (Kubatur) gehört zu den Bauunterlagen, die der Kreditgeber eines Baudarlehens zur Ermittlung des Beleihungswertes (Wertermittlung) des zu finanzierenden Objektes benötigt. „ “Umschuldung“;“Von einer Umschuldung spricht man immer dann, wenn ein existentes Darlehen durch ein neues Darlehen abgelöst wird. Eine Umschuldung kommt dann in Frage, wenn z.B. ein Kreditnehmer mit den Konditionen des existenten Kredits nicht mehr einverstanden ist. Vorraussetzung ist, dass hierbei keine Zinsfestschreibung besteht. „ “Verhaltenskodex“;“Dies ist ein freiwilliger Verhaltenskodex („Kodex“) über außervertragliche Informationen, die dem Verbraucher bei wohnungswirtschaftlichen Krediten zur Verfügung gestellt werden sollten. Der Kodex ist der Kern der Europäischen Vereinbarung eines freiwilligen Verhaltenskodex über wohnungswirtschaftliche Kredite (wie in der Vereinbarung definiert), die von den Europäischen Verbraucherorganisationen und den Europäischen kreditwirtschaftlichen Verbänden ausgehandelt und verabschiedet wurde. “Verkehrswert „;“Der Verkehrswert setzt sich wie folgt zusammen: Bei Eigentumswohnungen Preis je qm Wohnfläche mal Wohnfläche plus Stellplatz. Bei Einfamilienhäusern Grundstückspreis plus Wert des Wohnhauses. Die Überprüfung des angegebenen Verkehrswertes findet anhand der von der Bank benötigten Unterlagen statt und ist Voraussetzung für eine Finanzierungszusage. „ “Vorfälligkeitsentschädigung“;“Zahlt ein Kreditnehmer einen Kredit außerplanmäßig zurück, hat der Kreditnehmer der Bank den durch die vorzeitige Tilgung entstandenen Zinsschaden zu ersetzen. „ “Wertermittlung“;“Die Wertermittlung dient der Ermittlung des Verkehrswertes, der meist Grundlage des Kaufpreises eines Hauses bildet, und zur Ermittlung des Beleihungswertes. Beleihungswert ist der nachhaltig dauerhafte Wert einer Immobilie und darf nicht verwechselt wer “Wohnfläche“;“Zur Wohnfläche zählt die Summe der anrechenbaren Grundfläche der Räume, die zur Wohnung gehören exklusive der Grundfläche von Zubehörräumen wie Keller, Dachräumen und Räumen, die den Anforderungen des Bauordnungsrechts nicht genügen. Die Wohnfläche wird herangezogen für die Finanzplanung und die Darlehensbewilligung sowie in Kombination mit den Baukosten zur Beurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Bauvorhabens. „ “Zinsfestschreibung“;“Als Zinsfestschreibung bezeichnet man den Zeitraum, für den die Konditionen zwischen dem Kreditnehmer und Kreditgeber festgeschrieben werden. Die Zinsfestschreibung hat gegenüber dem variablen Zins den Vorteil, dass der Kreditnehmer seine finanzielle Belastung langfristig gleichbleibend kalkulieren kann. In einer Niedrigzinsphase ist es sinnvoll, sich den aktuell niedrigen Zins durch langfristige Zinsfestschreibung zu sichern. „ “Zweckbestimmungserklärung“;“Vereinbarung zwischen der Bank und dem Kreditnehmer bzw. Grundstückseigentümer über den Umfang der durch die Grundschuld gesicherten Verbindlichkeiten.“ „Anfänglicher effektiver Jahreszins“;“Der Effektivzins bzw. der anfängliche effektive Jahreszins hat allgemein zum Ziel, unterschiedliche Kreditangebote mit gleicher Laufzeit bzw. gleichem Zinsbindungszeitraum vergleichbar zu machen. Seine Angabe richtet sich nach der Preisangabenverordnung und berücksichtigt insbesondere den Nominalzins, die Bearbeitungskosten, das Damnum (Disagio) und die vereinbarte Zahlungsfälligkeit.


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