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Bankname Landessparkasse Oldenburg
Informationen: “Erwerbskosten“: “Alle beim Erwerb eines Grundstücks oder einer Immobilie anfallenden Kosten, beispielsweise für Maklergebühren, Notargebühren, Kosten für die Grundbucheintragung, Kosten für sonstige Gebühren. Diese können i.d.R. steuerlich abgesetzt werden. „ “Gesamtkosten“: “Als Gesamtkosten versteht man die Summe aller Aufwendungen, die beim Kauf einer Immobilie aufgewendet werden müssen bzw. alle Kosten, die beim Bau eines Gebäudes anfallen. In beiden Fällen müssen darüber hinaus evtl. entstehende Nebenkosten berücksichtigt werden. „ “Grunderwerbssteuer“: “Die Grunderwerbssteuer ist eine Steuer, die auf Kauf oder Erwerb von inländischen Grundstücken, Wohnungseigentum, Erbbaurechten und Gebäuden auf fremden Grund und Boden erhoben wird. Diese fällt beispielsweise beim Kauf, Tausch, Erbschaft oder Schenkung an. Seit 1997 beträgt der Steuersatz 3,5 Prozent des Kaufpreises zuzüglich etwaiger sonstiger Leistungen, die der Erwerber als Entgelt für den Erwerb des Grundstücks übernimmt oder gewährt. Von der Grunderwerbssteuer befreit sind Verkäufe unter Verwandten der geraden Linien (Eltern - Kinder - Enkel). „ |
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